Verkaufs- und Lieferbedingungen
Für unsere Verkäufe und Lieferungen sind ausschließlich und in folgender Rangfolge (1) die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (2) die „Orgalim s2022 -Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von mechanischen, elektrischen und elektronischen Produkten" (erhältlich über orgalim.eu oder auf Anfrage bei Ihrer nächstgelegenen Seco-Niederlassung) sowie (3) die „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln" (Incoterms 2020) der Internationalen Handelskammer maßgeblich. Der Besteller erkennt diese Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn deren Einbeziehung von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 861 AGB zu qualifizieren, sind wir berechtigt dieses innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung anzunehmen. Für diese Frist ist der Besteller an sein Angebot gebunden. Unsere Angebote sind freibleibend, solange im Angebot selbst nicht Gegenteiliges geregelt ist.
Vertragsänderungen und/oder Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Auch für sämtliche zukünftige Aufträge gelten die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf. Der Besteller ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, seine Vertragsrechte an Dritte zu übertragen.
Wird die Herstellung, Lieferung oder der Transport der Ware aufgrund von Ereignissen, die durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, unverschuldeten Rohstoffmangel oder Maschinenbruch oder sonstige unverschuldete Betriebs- oder Transportstörungen entstehen, verzögert, sind wir berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der hierdurch verursachten Behinderung aufzuschieben und/oder dem Besteller zumutbare Teillieferungen vorzunehmen. Wird uns die Erfüllung der vertraglichen Leistungen aufgrund derartiger nicht verschuldeter Ereignisse und/oder Gegebenheiten unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt, sofern wir durch unsere Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht und/oder mit Verzögerung beliefert werden. Der Besteller ist berechtigt, im Falle einer länger als 6 Monate dauernden Aufschiebung der Lieferung, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich der von der Aufschiebung betroffenen Teile der Bestellung vom Vertrag zurückzutreten.
Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Erfüllung unserer Forderung objektiv als gefährdet erscheinen lassen, etwa die Einbringung von Mahnklagen, Erlassung bedingter Zahlungsbefehle, Scheck- oder Wechselproteste etc., sind wir berechtigt, die Lieferung von der vorherigen Zahlung oder hinreichender Sicherstellung der Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Werden solche Umstände nach Auslieferung der Ware bekannt, ist die Kaufpreisforderung sofort zur Zahlung fällig. Im Falle der Hereinnahme von Wechseln können wir vom Besteller die sofortige Barzahlung Zug-um-Zug gegen Rückgabe verlangen.
Alle Zahlungen sind gebührenfrei in der Währung zu leisten, in der die Verkäufe abgeschlossen sind. Es gelten die Preise auf der Grundlage unserer jeweils gültigen Preislisten oder unseres erfolgten Angebots. Zuschläge und Rabatte berechnen sich jeweils vom Grundpreis. Die Preise gelten ab Werk. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
Der Mindestbestellwert beträgt EUR 150 netto/Auftrag in einer Lieferung. Bei Unterschreitung müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50 berechnen. Die Preise gelten jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in bar ohne Abzug von Skonto, Porto etc. zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung erfüllungshalber in Zahlung genommen. Ist eine Akkreditiveröffnung oder sonstige Zahlungsgewährleistung zugesagt worden, hat deren verbindliche Einräumung binnen eines Monats nach Vertragsschluss zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Öffentliche Abgaben, Steuern und dergleichen, die bei der Preisstellung nicht berücksichtigt werden konnten, gehen zu Lasten des Bestellers.
Sofern sich am Tag der Lieferung (nach Vertragsabschluss) durch Erhöhung bei uns entstehender Lohn-, Material- und/oder Rohstoffkosten Kostensteigerungen in der Preiskalkulation ergeben, sind wir berechtigt, dem Besteller bei der Lieferung angemessen geänderte Preise in Rechnung zu stellen. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegenüber fälligen Rechnungsbeträgen ist ausgeschlossen, ebenso ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht.
Bei Vereinbarung von Wasserversand gelten normale Verschiffungsverhältnisse als Voraussetzung; das Recht, gegebenenfalls einen anderen Lieferweg zu wählen, bleibt vorbehalten, sofern der ursprünglich vorgesehene Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich oder nur mit unvertretbaren Mehrkosten möglich wäre.
Der Besteller hat die tatsächlich entstehenden Versandkosten zu tragen. Treten nach erfolgtem Vertragsabschluss höhere Fracht- oder Zolltarife und/oder neue oder höhere Ein- oder Ausfuhr- sowie sonstige Abgaben in Kraft, ist der Besteller zu deren Übernahme verpflichtet, unabhängig davon, ob es sich um frankierte oder unfrankierte CIF- oder FOB-Sendungen handelt.
Für jede einzelne Bestellung oder Spezifikation wird die Lieferzeit gesondert vereinbart. Die Liefertermine sind keine Fixtermine (kein Fixgeschäft im Sinne des § 919 AGB), es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Befinden wir uns in Verzug, so ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen und, falls die Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung wegen leichter oder schlicht grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und Schäden wegen der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten. Im Falle der leicht oder schlicht grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten ist unsere Haftung mit dem Wert, der vom Verzug bzw. von der Nichterfüllung betroffenen (Teil-)Bestellung der bestellten Ware begrenzt. Für entgangenen Gewinn (§ 349 UGB) haften wir keinesfalls. Die Vertragsdauer bei Abrufaufträgen beträgt - wenn nicht anders vereinbart - drei Monate.
Als Gewicht ist das von uns Ermittelte maßgeblich. Handelsübliche oder geringe Abweichungen der Liefermenge bis maximal 10 % bleiben vorbehalten.
Verpackung wird zum Einkaufswert berechnet.
Für etwaige während des Transports entstandene Schäden, einschließlich Verrostung oder Zerfressung, sind wir nicht verantwortlich, es sei denn, diese sind auf eine von uns zu vertretende mangelhafte Verpackung zurückzuführen.
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf vertragsgemäße Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Jegliche Abweichungen und Beanstandungen sind uns nach Empfang unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Mängelrüge). Mit Benutzung und Verarbeitung gilt die Ware als anerkannt und übernommen. Bei Verletzung seiner Untersuchungs- und Rügepflichten verliert der Besteller seine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware.
Bei Mängeln der Ware und rechtzeitig erhobener Mängelrüge sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzware oder Mangelbeseitigung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl und/oder erfolgt sie nicht innerhalb angemessener, vom Besteller gesetzter Frist und/oder wird sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert und/oder ist sie uns nur mit unvertretbarem Aufwand möglich, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Wir haften nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung wegen leichter oder schlicht grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und Schäden wegen der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten. Im Falle der leicht oder schlicht grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten ist unsere Haftung mit dem Wert, der vom Verzug bzw. von der Nichterfüllung betroffenen (Teil-)Bestellung der bestellten Ware begrenzt. Für entgangenen Gewinn (§ 349 UGB) haften wir keinesfalls. Wenn die Waren ins Ausland oder unmittelbar an Dritte geliefert werden, hat die Abnahme ab Werk zu erfolgen
Retouren oder Umtausch sind innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum zum ursprünglichen Rechnungswert möglich. Dabei wird eine Bearbeitungs-, Verwaltungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des Rechnungswerts erhoben. Bei Teilrücksendungen wird die Gebühr auf den entsprechenden Nettobetrag berechnet.
Retouren oder Umtausch werden nur bei lagerhaltigen Standardprodukten im Neuzustand und originalverpackt akzeptiert.
Retouren mit kundenspezifischen Markierungen können nicht akzeptiert werden.
Die Stornierung von Bestellungen für Sonderanfertigungen ist nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich und unterliegt einer Stornogebühr, die dem aktuellen Status der Bestellung zum Zeitpunkt der Stornierung entspricht:
- 20 Prozent (20 %) des Auftragspreises, wenn der Auftrag vor Beginn der Entwurfs- und Vorbereitungsphase storniert wird;
- 50 Prozent (50 %) des Auftragspreises, wenn der Auftrag nach Beginn der Entwurfs- und Vorbereitungsphase, aber vor Produktionsbeginn storniert wird; oder
- 100 Prozent (100 %) des Auftragspreises, wenn der Auftrag nach Produktionsbeginn storniert wird.
Erhalten wir vom Besteller keine besonderen Versandvorschriften, erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die kostengünstigste Art und Weise.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst mit dem Transport beauftragten Personen auf den Besteller über.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung ab dem Zeitpunkt des Beginns des Annahmeverzugs auf den Besteller über.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises inklusive Versandkosten unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er sich nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befindet, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen 3 bis 5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfange im Voraus an uns abgetreten, wie es in Absätzen 3. und 4. bestimmt ist.
Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen; wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den vorherstehend beschriebenen Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Besteller in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. zu übergeben.
Von einer Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zubenachrichtigen.
11.1
Im Sinne der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind unter „Weltweit geltende Handelsgesetze und -bestimmungen“ Gesetze und Vorschriften über Zölle, Ein- und Ausfuhr, Wiederausfuhr, Handelskontrolle und wirtschaftliche oder finanzielle Sanktionen und zwar stets einschließlich der in den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich geltenden diesbezüglichen Gesetze und Bestimmungen, aber, sofern anwendbar, gegebenenfalls auch solche Gesetze und Bestimmungen eines Landes zu verstehen, in dem die Produkte hergestellt, empfangen oder verwendet werden oder von dem aus sie exportiert oder in das sie eingeführt oder in dem sie anderweitig verwendet werden.
11.2
Im Sinne der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind unter „mit Verbot belegte Länder“ Afghanistan, Weißrussland, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, Krim und nicht von der Regierung kontrollierte Landesteile der Gebiete Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja in der Ukraine zu verstehen. Wir behalten uns das Recht vor, die Liste der mit Verbot belegten Länder zu ergänzen.
11.3
Im Sinne der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind unter „Gelistete Per-sonen“ alle Personen oder Rechtspersönlichkeiten zu verstehen, die nach den weltweit geltenden Handelsge setzen und -bestimmungen gesondert bezeichnet, gesperrt oder anderweitig aufgeführt sind.
11.4
Der Kunde versichert, dass:
a) keiner der Mitarbeiter des Kunden, seiner verbundenen Unternehmen und keine ihrer jeweiligen Führungskräfte oder Geschäftsführer eine Gelistete Person darstellt oder sich zu mindestens 50 % mittelbar oder unmittelbar, einzeln oder gemeinsam im Besitz einer oder mehrerer Gelisteter Person(en) befindet oder von ihr/ihnen beherrscht wird;
b) der Kunde weder früher noch jetzt oder künftig an einem Geschäft beteiligt war, ist oder sein wird, an dem eine Gelistete Person oder eine Rechtspersönlichkeit beteiligt ist, die sich zu mindestens 50 % mittelbar oder unmittelbar, einzeln oder gemeinsam im Besitz einer oder mehrerer Gelisteter Person(en) befindet oder von ihr/ihnen beherrscht wird und
c) der Kunde weder früher noch jetzt oder künftig an einem Rechtsgeschäft beteiligt war, ist oder sein wird, durch das weltweit geltende Handelsgesetze und -bestimmungen umgangen werden oder das auf deren Umgehung abzielt.
11.5
Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sämtliche weltweit geltenden Handelsgesetze und -bestimmungen vollständig zu beachten und die Produkte gesetzeskonform zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass keine der von uns bereitgestellten Produkte mittelbar oder unmittelbar an eine natürliche oder juristische Person oder Rechtspersönlichkeit verkauft, ausgeführt, wiederausgeführt, übertragen oder erneut übertragen oder ihr anderweitig zur Verfügung gestellt werden, wenn dies gegen weltweit geltende Handelsgesetze und -bestimmungen verstößt. Der Kunde ergreift keinerlei Maßnahmen zur Förderung der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die dazu führen würden, dass wir gegen die für uns geltenden Handelsgesetze und -bestimmungen verstoßen.
11.6
Ohne die Allgemeingültigkeit der vorstehenden Ausführungen zu beschränken, verpflichtet sich der Kunde, keine Produkte mittelbar oder unmittelbar zu verkaufen, auszuführen, wiederauszuführen, zu übertragen, erneut zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen,
a) ohne alle nach den weltweit geltenden Handelsgesetzen und -bestimmungen erforder-lichen Lizenzen und/oder Genehmigungen von der zuständigen Regierungsbehörde zu beschaffen;
b) wenn diese für eine Gelistete Person oder zu ihren Gunsten bestimmt sind;
c) wenn dies an, über oder anderweitig zur Verwendung in mit Verbot belegte(n) Länder(n) erfolgt;
d) wenn diese in irgendeinem Sinne mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen, mit denen solche Waffen abgefeuert werden können oder mit dem Einsatz in Kernsprengkörpern oder in einem Kernbrennstoffzyklus in Verbindung stehen oder
e) wenn diese zur militärischen Endnutzung oder für einen militärischen Endnutzer be-stimmt sind, einschließlich Endnutzung für militärischen Nachrichtendienst, ohne die vorherige Genehmigung bei uns einzuholen.
11.7
Der Kunde macht die vorstehenden Verpflichtungen in diesem Paragraphen bei allen Folgegeschäften zur Auflage, in denen es um die Produkte geht. Darüber hinaus muss der Kunde angemessene interne Kontrollen und Mechanismen einrichten und aufrechterhalten, um (i) Verhaltensweisen Dritter in seiner nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die gegen globale Handelsgesetze und -vorschriften verstoßen oder deren Zweck vereiteln, und (ii) sicherstellen, dass er ausreichende Kenntnisse über den Endverbraucher erlangt, um für jeden Vertrag zu bestimmen, ob die Produkte für eine Endverwendung bestimmt sein könnten, die nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht zulässig sind.
11.8
Der Kunde setzt uns so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch binnen fünf (5) Geschäftstagen schriftlich von jedem tatsächlichen oder mutmaßlichen Verstoß gegen die vorstehenden, in diesem vorliegenden Paragraphen aufgeführten Pflichten in Kenntnis und arbeitet nach Kräften mit uns zusammen, um die Einhaltung der Handelsgesetze und -bestimmungen zu erleichtern. Auf Wunsch stellt er uns hierzu Kopien der gesamten Dokumentation über Geschäfte zur Verfügung, die sich auf die Produkte bezieht, einschließlich aber nicht beschränkt auf Endnutzerbestätigungen. Darüber hinaus stellt der Kunde alle sich auf Anfragen nach Produkten beziehenden Informationen bereit, bei denen er vermutet, dass sie gegen weltweit geltende Handelsgesetze und -bestimmungen verstoßen könnten oder bei denen die Bereitstellung der Produkte gegen die Verpflichtungen des Kunden nach den im vorliegenden Paragraphen aufgeführten Pflichten verstoßen würde, einschließlich Anfragen von einer Gelisteten Person oder für dieselbe oder als Verstoß gegen weltweit geltende Handelsgesetze und -bestimmungen unternommener Versuche zum Erwerb von Produkten.
11.9
Falls der Kunde ganz oder teilweise gegen die vorstehenden, im vorliegenden Paragraphen aufgeführten Pflichten verstößt oder nach begründeter Auffassung von uns ein solcher Verstoß (soweit nach geltendem Recht zulässig) wahrscheinlich eintritt, vereinbaren die Parteien, dass: (i) wir nicht verpflichtet sind, ausstehende Zahlungen, Lieferungen, Aufträge oder dergleichen zu erfüllen; (ii) wir dem Kunden oder einem Dritten gegenüber nicht für spätere Nichterfüllung unsererseits nach den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen haften und (iii) dass der Kunde uns von allen Ansprüchen und Verlusten in Bezug auf diese Nichterfüllung schadlos hält. Jede teilweise oder vollständige Nichtbeachtung der im vorliegenden Paragraphen ent-haltenen Bestimmungen seitens des Kunden gilt als wesentlicher Verstoß gegen die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, der uns dazu berechtigt, die Verkaufs- und Lieferbedingungen fristlos zu kündigen. Außerdem sind wir berechtigt, die Verkaufs- und Lieferbedingungen in Schriftform fristlos zu kündigen, wenn die Fähigkeit einer der Parteien zur Erfüllung einer Pflicht nach den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch die Auferlegung von Beschränkungen in Handelsgesetzen und -bestimmungen erheblich beeinträchtigt ist.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberwaltersdorf, sofern der Besteller Unternehmer ist. Ansonsten gelten die gesetzlich begründeten Gerichtsstände. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäfts- oder Wohnsitzgericht zu klagen.
Die vorgenannten Verkaufs- und Lieferbedingungen treten an die Stelle aller früheren Bedingungen.
Seco Tools Ges.m.b.H. / AGB202406